Biochemie Pflüger Globuli Nr. 5 Kalium phosphoricum D6 15 g
Biochemie Pflüger® Globuli Nr. 5 Kalium phosphoricum D6. Wirkstoff: Kalium chloratum Dil. D6 0,1 g. Anwendungsgebiete: Biochemie Pflüger® Globuli Nr. 4 Kalium phosphoricum D6 ist ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Warnhinweis: Enthält Sucrose (Saccharose/Zucker).
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER
Biochemie Pflüger® Globuli Nr. 5 Kalium phosphoricum D6
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Bitte lesen Sie die gesamte Gebrauchsinformation sorgfältig durch und heben Sie sie auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen. Ihr Therapeut, Arzt oder Apotheker hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen.
1. Was ist Biochemie Pflüger® Globuli Nr. 5 Kalium phosphoricum D6?
Biochemie Pflüger® Globuli Nr. 5 Kalium phosphoricum D6 ist ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Bei Fortdauern der Krankheitssymptome während der Anwendung soll medizinischer Rat eingeholt werden.
2. Was müssen Sie vor der Einnahme von Biochemie Pflüger® Globuli Nr. 5 Kalium phosphoricum D6 beachten?
Es sind keine Gegenanzeigen bekannt.
Was müssen Sie in der Schwangerschaft und Stillzeit berücksichtigen?
Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt um Rat.
Anwendung von Biochemie Pflüger® Globuli Nr. 5 Kalium phosphoricum D6 zusammen mit anderen Arzneimitteln:
Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.
Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel anwenden, fragen Sie bitte Ihren Arzt.
Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile und Arzneiträger von Biochemie Pflüger® Globuli Nr. 5 Kalium phosphoricum D6:
Dieses Arzneimittel enthält Sucrose (Saccharose/Zucker).
Bitte nehmen Sie es daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Therapeuten ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
3. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.
Hinweis: Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
Meldung von Nebenwirkungen:
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
4. Wie ist Biochemie Pflüger® Globuli Nr. 5 Kalium phosphoricum D6 aufzubewahren?
Bewahren Sie das Arzneimittel so auf, dass es für Kinder nicht zugänglich ist.
Bitte verwenden Sie das Arzneimittel nicht mehr nach dem auf dem Behältnis und der äußeren Umhüllung angegebenen Verfalldatum.
5. Weitere Informationen:
ZUSAMMENSETZUNG :
In 10 g Streukügelchen sind verarbeitet:
Wirkstoff: Kalium phosphoricum Dil. D6 0,1 g.
Sonstiger Bestandteil: Sucrose.
INHALT: 15 g Streukügelchen zum Einnehmen.
Zusätzliche Darreichungsformen:
100, 400, 1000 & 4000 Tabletten; 100 & 250 g Pulver; 30 & 100 ml Tropfen; 75 g Creme.
Apothekenpflichtig Reg.-Nr. 5155.55.52
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller:
Homöopathisches Laboratorium
Alexander Pflüger GmbH & Co. KG
Röntgenstraße 4
33378 Rheda-Wiedenbrück
Stand der Information: März 2021
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 12/2021
Basierend auf Ihrer Auswahl, könnten Sie diese Produkte auch interessieren:
Details
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 10 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.